Biogasanlagen zur energetischen Verwertung von Bioabfällen, Gülle oder nachwachsenden Rohstoffen erzeugen Gärreste, die entsorgt werden müssen. Soweit diese – insbesondere bei kleineren Biogasanlagen – nicht direkt einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden, erfolgt in der Regel eine Trennung in Fest- und Flüssigphase mittels geeigneter Schneckenpressen oder Zentrifugen (Dekanter). Im Ergebnis liegen dann Feststoffe (phosphatreicher Kompost) und stickstoffhaltiges Flüssigsubstrat vor.
Die flüssige Phase wird so weit wie möglich als Prozesswasser recycelt. Überschüsse können z. B. als nährstoffreicher, geruchsarmer Dünger mit verbesserter Pflanzenverfügbarkeit auf geeigneten landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Stehen in unmittelbarer Nähe der Biogasanlage nicht genügend Flächen zur Verfügung, dann entsteht ein nicht unerheblicher Aufwand für die Lagerung und den Transport zu weiter entfernten Rieselfeldern.
Für eine mögliche Einleitung der flüssigen Gärrest-Überschüsse in Gewässer oder öffentliche Abwassersysteme gelten gesetzliche Grenzwerte, die nur durch eine technische Behandlung unterschritten werden können. In der Praxis haben sich dafür Membranverfahren als besonders geeignet erwiesen. Mit Verfahrenskombinationen aus Ultrafiltration (UF) und Umkehrosmose (UO) wird der flüssige Gärrest in zwei Stoffströme im Verhältnis 2:1 separiert, nämlich in rund 2/3 Permeat (gereinigtes Wasser) auf der einen Seite und rund 1/3 Konzentrat auf der anderen Seite. Das Permeat kann eingeleitet werden, das Konzentrat findet Verwendung als hochwertiger Flüssigdünger.